Impressum / Datenschutz


Autohaus Mundigl GmbH

Ottostr. 15
84030 Landshut
Deutschland


Telefon: 0871 / 97313-0

E-Mail: hartmut.mundigl@mundigl.fsoc.de
Web: www.mundigl.de

Umsatzsteuer-ID nach § 27a Umsatzsteuergesetz: DE128945513
Vertretungsberechtigt: Katrin Mundigl,Max Mundigl
Handelsregister: Amtsgericht Landshut
Handelsregisternr.: HRB 1285

Autohaus Mundigl GmbH
Ottostr. 15
84030 Landshut
Tel. 0871/97313-0
Fax. 0871/97313-219
Email: info-la@mundigl.fsoc.de

Registergericht: Amtsgericht Landshut
Registernummer: HRB 1285

USt.-IdNr. DE 128 945 513

Versicherungsvermittlerregister:
Register-Nr. D-L156-LLNYD-22
Erlaubnis nach $ 34 d. Abs. 1 GewO erteilt durch IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München. Telefon 0180/6005850 (Festpreis 0,20 €/Anruf, Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)


Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Hartmut Mundigl, Katrin Mundigl

Die Autohaus Mundigl GmbH und die AutoCentrum Mundigl GmbH erklären gemäß § 36 VSBG, dass sie an Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teilnehmen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Autohaus Mundigl GmbH sowie der AutoCentrum Mundigl GmbH für den Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen

I. Vertragsschluss
Der Käufer ist an die Bestellung von neuen Kraftfahrzeugen, die beim Verkäufer nicht vorrätig sind, 4 Wochen, im Übrigen, also auch bei gebrauchten Kraftfahrzeugen, 7 Tage ab Unterzeichnung der Bestellung gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer
a) innerhalb der Bindungsfrist die Annahme der Bestellung erklärt oder die Lieferung ausführt oder
b) bis zum Ablauf der Bindungsfrist die Ablehnung der Bestellung nicht mitteilt.
Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
II. Lieferung und Lieferverzug
1. Der Käufer kann bei neuen Kraftfahrzeugen, die bei der Verkäuferin nicht vorrätig sind, 6 Wochen, im Übrigen und auch bei gebrauchten Kraftfahrzeugen 10 Tage nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer zur Lieferung auffordern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Ein Anspruch des Käufers auf Ersatz eines Verzugsschadens oder auf Schadenersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen.
2. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die im Absatz 1 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

III. Schadenersatz bei Nichtabnahme
Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser pauschal bei neuen Kraftfahrzeugen 15%, bei gebrauchten Kraftfahrzeugen 10%, jeweils aus dem Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer. Der Schadenersatz ist höher anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist, oder niedriger oder überhaupt nicht anzusetzen, wenn der Käufer nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

IV. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

V. Haftung für Sachmängel
Für den Kauf des Kraftfahrzeuges besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht. Dieses wird nachfolgend teilweise wie folgt modifiziert:
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Kraftfahrzeugen
a) bei Kauf durch einen Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes
b) bei Kauf durch einen Unternehmer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes
2. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln bei gebrauchten Kraftfahrzeugen
a) verjähren bei Kauf durch einen Verbraucher in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes,
b) sind bei Kauf durch einen Unternehmer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit ausgeschlossen.
3. Soweit in Ziffer 1b) sowie Ziffer 2a) und 2b) von den gesetzlichen Verjährungsfristen abgewichen wird (Verkürzung der Verjährungsfristen bzw. Ausschluss der Sachmängelhaftung) gilt dies nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben Körper und Gesundheit.
4. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

VI. Inkasso
Die Verkaufsangestellten sind nur bei schriftlicher Ermächtigung zur Annahme von Zahlungen befugt. Barzahlungen sind grundsätzlich nur an der Kasse unseres Unternehmens zu leisten oder bei den Geschäftsführern.


VII. Verbraucherstreitbeilegung
Die Autohaus Mundigl GmbH und die AutoCentrum Mundigl GmbH erklären gemäß § 36 VSBG, dass sie an Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teilnehmen.

VIII. Schriftformklausel
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

IX. Rechtswahl
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den gesetzlichen Regelungen im BGB sowie HGB.

X. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

XI. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Geschäftsbedingungen oder des Formularvertrages rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner führen dann insofern eine Regelung herbei, die in rechtlich zulässiger Weise dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder lückenhaften Klausel am meisten entspricht.

(AGB AH und AC Mundigl-Verkauf KFZ 4-2016)

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Bei Fragen rund um das Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten:
E-Mail: datenschutz@mundigl.de


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